Förderung EPU Mitarbeiteraufbau
Dieses Förderprogramm unterstützt Ein-Personen-Unternehmen bei der Aufnahme des/der ersten Mitarbeiters/Mitarbeiterin.
Was wird gefördert
- Erstmalige Aufnahme eines/r Mitarbeiters/Mitarbeiterin oder
- Nach fünf Jahren wieder eine/n Mitarbeiter/in beschäftigen
Wer wird gefördert
- Ein Personen Unternehmen mit Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Voraussetzung
- Der/die Dienstgeber/in ist GSVG-vollversichert
- Der/Die betreffende Dienstnehmer/in ist beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt (seit mindestens zwei Wochen oder unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung)
- Das vollversicherungspflichtige Dienstverhältnis mach zumindest 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden aus
- Die arbeitsrechtlichen Vorschriften – insbesondere der Kollektivvertragsmindestlohn – werden eingehalten
- Das Dienstverhältnis dauert länger als zwei Monate
- Der/die Dienstgeber/in hat in den letzten fünf Jahren keinen vollversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt (Arbeitsverhältnisse, die nicht länger als zwei Monate gedauert haben, bleiben außer Betracht).
Wie wird gefördert
- Nicht rückzahlbare Beihilfe
Wieviel wird gefördert
- Max. ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts für max. 1 Jahr
- Obergrenze ist die ASVG Höchstbeitragsgrundlage
SONSTIGES
Ausschluss der Förderung
- Personen, die Geschäftsführer sind sowie für Lehrlinge, Werkvertragsnehmer mit Gewerbeschein, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Verwandte.
Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist bis zum 31. 12. 2013 möglich.
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