Forschungsprämie - Die Lorbeeren kassieren
Die neuen Richtlinien für die Forschungsprämie sind mit 1.1.2018 in Kraft getreten, damit sind nun 14% von F&E-Ausgaben als steuerfreie Gutschrift förderbar.
Seit 1.1.2013 müssen steuerpflichtige Unternehmen für die Beantragung der Forschungsprämie ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) vorlegen, in dem beurteilt wird, ob die Voraussetzungen einer Forschung und experimentellen Entwicklung vorliegen.
Der administrative und zeitliche Aufwand für die Beantragung der Forschungsprämie ist zwar gestiegen, trotzdem sind die Vorteile der neuen Forschungsprämie überzeugend:
- Auch wenn Ihr Unternehmen Verlust gemacht hat, können Sie die Forschungsprämie beantragen - die als Steuergutschrift konzipierte Forschungsprämie wird als Guthaben Ihrem Abgabenkonto gutgeschrieben
- auch fehlgeschlagen F&E Tätigkeiten sind förderbar
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