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Datum

18.01.12


Forschungsprämie
für 2011

Die Neuregelung der Forschungsprämie gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 begonnen haben. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, die Forschungsprämie in Höhe von 10 % der anerkennbaren Kosten in Anspruch zu nehmen.

Welche Forschungsprojekte kommen in Betracht

  • Grundlagenforschung (ohne Ausrichtunge auf ein spezifisches praktisches Ziel)
  • Angewandte Forschung (mit Ausrichtung auf ein spezifisches, praktisches Ziel)
  • Experimentelle Entwicklung (Hervorbringen neuer/wesentlich verbesserter Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Methoden, Systeme)
  • Auch fehlgeschlagene F&E

Wer kann die Forschungsprämie beantragen

  • Österreichische Unternehmen, die F&E betreiben
  • Eigenbetriebliche Forschung wird nur in einem inländischen Unternehmen oder in einer inländischen Betriebsstätte anerkannt


Wieviel Kosten werden anerkannt


  • Auftragsforschung: ist mit € 100.000,- netto begrenzt - Max. Prämie: € 10.000
  • Eigenforschung ist betraglich nicht eingeschränkt


Sonstiges


  • Die Forschungsprämie ist keine Betriebseinnahme und somit nicht steuerpflichtig
  • Ansuchen können nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden
  • Die Forschungsprämie steht auch Unternehmen zu, die im betreffenden Jahr nur Verluste schreiben, da es eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto ist.






Bildquelle: ©Gerd Altmann, PIXELIO





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