Datum
18.01.12
für 2011
Die Neuregelung der Forschungsprämie gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 begonnen haben. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, die Forschungsprämie in Höhe von 10 % der anerkennbaren Kosten in Anspruch zu nehmen.
Welche Forschungsprojekte kommen in Betracht
Wer kann die Forschungsprämie beantragen
Bildquelle: ©Gerd Altmann, PIXELIO
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Welche Forschungsprojekte kommen in Betracht
- Grundlagenforschung (ohne Ausrichtunge auf ein spezifisches praktisches Ziel)
- Angewandte Forschung (mit Ausrichtung auf ein spezifisches, praktisches Ziel)
- Experimentelle Entwicklung (Hervorbringen neuer/wesentlich verbesserter Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Methoden, Systeme)
- Auch fehlgeschlagene F&E
Wer kann die Forschungsprämie beantragen
- Österreichische Unternehmen, die F&E betreiben
- Eigenbetriebliche Forschung wird nur in einem inländischen Unternehmen oder in einer inländischen Betriebsstätte anerkannt
Wieviel Kosten werden anerkannt
- Auftragsforschung: ist mit € 100.000,- netto begrenzt - Max. Prämie: € 10.000
- Eigenforschung ist betraglich nicht eingeschränkt
Sonstiges
- Die Forschungsprämie ist keine Betriebseinnahme und somit nicht steuerpflichtig
- Ansuchen können nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden
- Die Forschungsprämie steht auch Unternehmen zu, die im betreffenden Jahr nur Verluste schreiben, da es eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto ist.
Bildquelle: ©Gerd Altmann, PIXELIO
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